Posts mit dem Label Haltungsschäden werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Haltungsschäden werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 1. Juni 2010

§ 13


Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden besteht Haftungspflicht.


Aus einer anderweitigen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten.

Dienstag, 26. Januar 2010

Sein Platz

Er sah, auf dem Jungfernstieg in Hamburg, durch das Schaufenster eines Ladengeschäfts:

ein Paar bei der Sitzprobe des neuen Sofas.

Er sah seine Spiegelung in der Schaufensterscheibe und erkannte, wer er selbst war:

Ein Mensch, wie gemacht für ein unbequemes Möbel.